Der ganzheitliche Ansatz für die Bewertung der lüftungstechnischen Maßnahme (Systeme zur Wohnungslüftung siehe Bild 1) spiegelt sich im zu erstellenden Lüftungskonzept für die gesamte Nutzungseinheit wieder (s. Bild 2 und Bild 3). Dieser Ansatz ist unter anderem auch in der überarbeiteten Norm E DIN 1946 Teil 6 Ausgabe Dezember 2006 –Lüftung im Wohnungsbau- berücksichtigt. Sie behandelt des weiteren Fragen zur Auslegung der Geräte, Anlagen und deren Komponenten und stellt Anforderungen an den Gesamt-Mindest-Außenluftvolumenstrom einer Nutzungseinheit unter Berücksichtigung der Gebäudedichtheit, sowie an Planung, Bau und Betrieb von Wohnungslüftungsanlagen in Abhängigkeit der Systemanwendung und der möglichen Kennzeichnung in Bezug auf Hygiene (H), Energie (E) und gegebenenfalls Schall (S). Die Energieeinsparverordnung (EnEV) behandelt dahingehend die Frage der notwendigen Lüftung über die lüftungstechnische Maßnahme (Systeme) und des mittleren Mindest-Luftwechsels eines Gebäudes im Bilanzzeitraum und gibt hierzu ein energetisches Bewertungsverfahren über die mitgeltenden Normen (DIN V 18599 Teil 1 bis 10 für den Nichtwohnungsbau und DIN V 4108-6 – Bautechnik- und DIN V 4701- 10 und 12 – Anlagentechnik- für den Wohnungsbau) an.