Ziel der Arbeit/Fragestellung
In Deutschland ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) am 1. November 2020 in Kraft getreten und löst damit die Energieeinsparverordnung ab. In §26 des Gebäudeenergiegesetzes wird für die Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes als Messzeitpunkt "vor seiner Fertigstellung" genannt. Ferner wird sich in diesem Paragraphen auf die Messnorm DIN EN ISO 9972:2018 bezogen. Der in dieser Norm enthaltene nationale Anhang konkretisiert den Messzeitpunkt derart, dass "die Prüfung der Gebäudehülle erst stattfinden kann, wenn die Luftdichtheit der Gebäudehülle inklusive aller Durchdringungen fertig gestellt ist". Es stellt sich nun die Frage, ob der Messzeitpunkt Auswirkungen auf Art und Umfang des ersten Verfahrensschritts "Vorausgehende Prüfung" und somit auch auf die Arbeit der Messdienstleistenden hat, da u. a. "große Lecks" aufzuspüren und "ausführlich zu beschreiben" sind.
Methode der Herangehensweise
Das geschriebene Wort wird hinsichtlich Luft-Leckagen im Zusammenhang mit der Schlussmessung analysiert und daraus mögliche praktische Konsequenzen abgeleitet.
Inhalt des Vortrags
Der Vortrag stellt verschiedene Argumentationsketten im Umgang mit der "Vorausgehenden Prüfung" hinsichtlich "großer Lecks" vor. Ferner wird auf eine möglicherweise (un)bewusst veränderte Erwartungshaltung an die Messdienstleistenden eingegangen. Dazu werden Aspekte zu Typen/Arten der Luftdichtheitsmessung, Systematik der Leckagen, Qualitätskriterien sowie die Vermeidbarkeit von Luft-Leckagen miteinander verknüpft. Es wird ein Bogen zum Beitrag von Ulf Köpcke gespannt, der den juristischen Blick auf die "gebrauchstaugliche Leckage" lenkt.
Schlussfolgerungen
Der Vortrag schließt mit einem Vorschlag zum Umgang mit der "Vorausgehenden Prüfung" ab.
For further information please contact Dr. Klaus Vogel at: idt-vogel@t-online.de